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Wurzelbehandlung

Wahrscheinlich ist dies der Bereich der Zahnmedizin, in dem es in den letzten 15 Jahren den größten behandlungstechnischen Fortschritt gab.

Wurzelbehandlungen  (Endodontologie).

Fachlich korrekt, nach Qualitätsrichtlinie, behandeln, heißt leider auch: Für alle empfohlenen Maßnahmen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, muss der Patienten die Mehrkosten tragen. Allgemeine Erläuterungen hierzu finden Sie hier.

Was aber macht der Zahnarzt mit den Patienten, die sich dies nicht leisten können (oder manchmal auch nicht leisten wollen)? Soll er diese dann „schlechter“ behandeln als es die Qualitätsrichtlinie vorgibt?

Und vor allem: Was passiert mit Zähnen, die nicht der sogenannten Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses entsprechen?

Diese Zähne entfernen, obwohl sie durch eine Wurzelbehandlung ggf. noch zu retten sind? Nur weil sich der Patient (die in diesem Fall komplett private) Wurzelkanalbehandlung nicht leisten kann? Die Politik reguliert die Zahnmedizin massiv, lässt dann aber den Zahnarzt mit der Beantwortung solcher Fragen allein. Was tun?

  • Wir bleiben Zahnarzt. Zähne erhalten, wann immer möglich.
  • Wir müssen Mehrkostenvereinbarungen mit den Patienten treffen (bei uns: etwa 120 Euro pro Wurzelkanal bzw. etwa 500 Euro pro Wurzelkanal im Falle von komplett privaten Behandlungen oder Revisionsbehandlungen).
  • Mehrkosten werden immer vor Behandlungsbeginn aufgeklärt.
  • Die nicht vergessen, die sich das nicht leisten können und auch deren Zähne erhalten.
  • Zur Schmerzbeseitigung in die Praxis zu kommen, löst nie Kosten aus.

 

Was eine gute Wurzelkanalbehandlung ausmacht, würde diesen Rahmen komplett sprengen. Die Qualitätsrichtlinie der deutschen Gesellschaft für Endodontologie finden Sie hier.

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